Essensversorgung
Die Essensversorgung und auch die Essensabmeldung bei Abwesenheit erfolgt über den Anbieter Partyservice Ringel aus Ruhland. Einen Vertrag über die Essensverpflegung erhalten Sie über den Essensanbieter oder über das Sekretariat der Grundschule Guteborn.
Die Essensversorgung der Klassen 1 und 2 obliegt grundsätzlich den Horten. Sofern die Umstände es erfordern, können unsere Erst- und Zweitklässler am Schulessen teilnehmen. Der Essensanbieter muss dann informiert werden und ein Essensvertrag abgeschlossen werden. Üblicherweise betrifft dies:
die Guteborner Hortkinder, sofern diese Di - Fr fünf Stunden Unterricht haben und die Ruhlander Hortkinder bei fünf Unterrichtsstunden, sowie
alle Kinder, die keinen Hortplatz haben
Alle anderen Erst- und Zweitklässler bekommen Ihr Mittagessen im Hort.
Ab Klasse 3 können alle Schüler das Mittagessen in der Schule einnehmen. Insofern mit der Firma Ringel aus Ruhland ein Essensvertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die Bestellung des Mittagessen automatisch.
Bitte achten Sie daher auch eigenständig auf die Abmeldung des Essens beim Anbieter Ringel im Falle von Abwesenheit oder sonstigen Gründen. Die Abmeldung muss bis 8.00 Uhr am Abmeldetag getätigt sein.
Den aktuellen Speiseplan entnehmen Sie bitte folgendem Link:
https://www.partyservice-ringel.de/kinderspeiseplan.php

