Essensversorgung
Die Essensversorgung der Klassen 1 und 2 obliegt grundsätzlich den Horten. Sofern die Umstände es erfordern, können unsere Erst- und Zweitklässler am Schulessen teilnehmen. Die Schule muss dann (mittels der Essensbestellmarken) informiert werden. Üblicherweise betrifft dies:
die Guteborner Hortkinder, sofern diese Di - Fr fünf Stunden Unterricht haben und die Ruhlander Hortkinder bei fünf Unterrichtsstunden, sowie
alle Kinder, die keinen Hortplatz haben
Alle anderen Erst- und Zweitklässler bekommen Ihr Mittagessen im Hort.
Die Essensbestellmarken werden immer zu Wochenbeginn eingesammlt.
Ab Klasse 3 können alle Schüler das Mittagessen in der Schule einnehmen. Die Bestellung erfolgt jeweils zu Wochenbeginn selbstständig durch das Kind in den ausliegenden Klassenlisten.
Die Essensversorgung erfolgt über den Anbieter Partyservice Ringel aus Ruhland. Eine Vertrag über die Essensverpflegung erhalten Sie über den Essensanbieter oder über das Sekretariat der Grundschule Guteborn.
Den aktuellen Speiseplan entnehmen Sie bitte folgendem Link:
https://www.partyservice-ringel.de/kinderspeiseplan.php

